Bauwerksprüfungen

 

Um den Zustand von Ingenieurbauwerken hinsichtlich der Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu ermitteln und zu bewerten, bedarf es regelmäßiger Prüfungen nach DIN 1076.

Ingenieurbauwerke sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen:

  • Hauptprüfung (H1) vor der Abnahme des Bauwerkes
  • Hauptprüfung (H2) vor Ablauf der Verjährungsfrist der Gewährleistung
  • Hauptprüfung (H) im Prüfintervall von 6 Jahren
  • Einfache Prüfung (E) jeweils drei Jahre nach der Hauptprüfung
  • Prüfung aus besonderem Anlass (Sonderprüfung)
  • Besichtigung einmal jährlich

Durch fortlaufende Erfassung der Schadensentwicklung lassen sich Erkenntnisse über die Art, Ursache, Umfang, Schweregrad und zeitliche Entwicklung eines Schadensbildes gewinnen. Diese Informationen bilden eine wesentliche Grundlage für eine frühzeitige und somit kosteneffiziente Instandsetzung. Dadurch können kostenintensive Schadensausbreitungen und Folgeschäden vermieden werden.

Unsere Leistungen:

  • Erstellung von Bauwerksbüchern
  • Bauwerksprüfungen nach DIN 1076
  • Bauwerksprüfungen im Hochbau in Anlehnung an die VDI 6200 / RÜV
  • Prüfungen von Bauwerken mit besonderen Zugangstechniken (z.B. Taucher und Seilzugangstechnik, Drohneninspektion)

Zu Ingenieurbauwerken zählen:

  • Brücken
  • Verkehrszeichenbrücken
  • Tunnel
  • Trogbauwerke
  • Stütz- und Lärmschutzbauwerke
  • Sonstige Ingenieurbauwerke (z.B. Regenrückhaltebecken, Schachtbauwerke)
  • Andere Bauwerke wie z.B. Durchlässe, Gabionenwände, Entwässerungsanlagen

Bahnbrücken

Fußgängerbrücken

Straßenbrücken

Stützwände

Verkehrszeichenbrücken

Lärmschutzwände

Durchlässe

Schachtbauwerke

Bauwerke mit besonderen Zugangstechniken z.B. Taucher